Zuschüsse bei auswärtigem Berufsschulunterricht – Sehr geehrte Damen und Herren,
auf vielfachen Wunsch möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass mit Wirkung vom 01.03.2018 ein Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW in Kraft getreten ist, der eine Bezuschussung zu den Unterbringungskosten (Kosten für Unterbringung und Verpflegung) für die Zeit der notwendigen auswärtigen Unterbringung beim Besuch der Berufsschule in einer bezirksübergreifenden Fachklasse regelt.
Nach inzwischen eingetroffenen Aussagen des Ministeriums kann diese Bezuschussung auch von Schülerinnen und Schülern, die das Berufskolleg des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Westfalen in Eslohe besuchen, beantragt werden.
Insofern kann allen Auszubildenden, denen die tägliche Anfahrt nicht zugemutet werden kann, je besuchten Unterrichtstag (Bestätigung der Anwesenheit durch die Schule) ein Zuschuss von bis zu 20 Euro gezahlt werden (Nachweis durch Belege).
Detaillierte Informationen für die Betragung und das erforderliche Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: https://docdro.id/vu4tyLb
Der Antrag kann unmittelbar nach Beendigung des Unterrichtsblocks in zweifacher Ausfertigung gestellt werden.
Für Schüler/-innen des Berufskollegs muss der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag an das Berufskolleg des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Westfalen – Dachdecker-Berufs- und Fachschule -, Böttenbergstr. 20, 59889 Eslohe, geschickt werden (s. Erlass Punkt 2.1.1). Entsprechende Belege sind beizufügen.
Die Anträge werden von dort dann zur Bearbeitung an die Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet.