Arbeitsrechtliche und bauvertragliche Folgen durch Coronavirus-Erkrankungen
Das als SARS-CoV-2 bezeichnete neuartige Coronavirus, das die Erkrankung „COVID-19“ auslöst, greift weltweit um sich. Mit der Erkrankungswelle stellen sich unterschiedliche Fragen, die auf der einen Seite die gegenseitigen Verpflichtungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsvertrag und auf der anderen Seite die Folgen für den Betrieb und den Unternehmer selbst betreffen.
Der ZVDH hat ein Infoblatt erstellt, das mit einem Fragen-Antworten-Katalog zu den arbeitsrechtlichen Aspekten (Teil 1) sowie mit Hinweisen zu den bauvertraglichen Auswirkungen (Teil 2) die wichtigsten Informationen für Dachdeckerbetriebe zusammenfasst. Abschließend werden allgemeine Hintergrundinformationen und Hinweise hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb (Teil 3) gegeben.
Die beiden in Teil 2 des Infoblatts erwähnten Muster fügen wir diesem Anschreiben bei. Die Dateien sind zusätzlich im internen Mitgliederbereich unter www.dachdecker.de abrufbar.
Ordner des Landesinnungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Hessen „Arbeitssicherheit im Betrieb“
Der bürokratische Aufwand in allen Bereichen im Betrieb ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Damit dieser Aufwand im Bereich des Arbeitsschutzes vereinfacht und systematisiert wird, hat der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen den Ordner „Arbeitssicherheit im Betrieb“ entwickelt. Er enthält wichtige Dokumente und Checklisten, mit denen eine wirkungsvolle Arbeitsschutzorganisation aufgebaut werden kann.
Nähere Informationen und ein Bestellformular finden Sie hier.
Wichtige Änderungen 2020
Mit Beginn oder im Verlauf des Jahres 2020 treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen für Dachdeckerbetriebe haben wir in der hier beigefügten Übersicht – gegliedert nach den einzelnen Rechtsgebieten – zusammengestellt.
Fahrpersonalverordnung – Verkehrsausschuss bestätigt Trilogergebnis zur Tachographenpflicht
Wir hatten zuletzt mit Newsletter 1/2020 vom 13. Januar 2020 über die Ergebnisse der Abstimmungen zur Änderung des Fahrpersonalrechts in unterschiedlicher EU-Gremien informiert.
Am 21. Januar 2020 hat nun der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments das Trilogergebnis von Rat, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament zur Tachographenpflicht vom 12. Dezember 2019 mit folgendem handwerksrelevanten Ergebnis bestätigt.
Den kompletten Bericht mit dem Ergebnis können Sie sich hier herunterladen und ausdrucken.