in zwei obergerichtlichen Urteilen hat die Rechtsprechung zu Gunsten des Auftragnehmers entschieden und diesen zum einen von Vorab-Prüfpflichten im Angebotsstadium und zum anderen im Falle mündlicher Bedenkenanmeldung entlastet.
Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen
in zwei obergerichtlichen Urteilen hat die Rechtsprechung zu Gunsten des Auftragnehmers entschieden und diesen zum einen von Vorab-Prüfpflichten im Angebotsstadium und zum anderen im Falle mündlicher Bedenkenanmeldung entlastet.