Verschärfung der elektronischen Arbeitszeiterfassung gestoppt |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Newsletter 8/2022 vom 09.02.2022 haben wir Sie über die Gesetzesvorhaben zu Mindestlohn und Minijobs informiert. Hauptkritikpunkt war dabei das Vorhaben der Bundesregierung, ab Oktober 2022 Arbeitszeiterfassungen nur noch digital und am gleichen Tag zuzulassen. Dies würde viele Betriebe des Baugewerbes und auch im Dachdeckerhandwerk vor erhebliche Probleme stellen. Wie wir aus dem Bundeskanzleramt erfahren haben, wurde gestern der Gesetzesvorschlag für die Einführung einer sofortigen, zwingenden elektronischen Arbeitszeiterfassung gestoppt. Nach unseren Informationen soll der Gesetzesvorschlag nur noch einen Prüfauftrag enthalten, der sich mit der Frage befasst, ob generell eine elektronische Arbeitszeiterfassung zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften möglich ist. Dies würde auch bedeuten, dass eine zusätzliche Erfassung, beispielsweise von tariflichen Zuschlägen, damit auch endgültig vom Tisch ist.
Wir freuen uns, dass die Bundesregierung hier schnell reagiert hat und nicht zuletzt das ausführliche Protestschreiben der Bundesvereinigung Bauwirtschaft den entscheidenden Anstoß gegeben hat. Insbesondere die Berichterstattung in der FAZ und dem Handelsblatt über die gemeinsame Stellungnahme hat dazu geführt, dass das Bundeskabinett hier einlenkte.
Dies zeigt, dass durch gemeinsame und gezielte Interessenvertretung durchaus auch politisch etwas zu bewegen ist.
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Westfälische Dachtage |
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