Ausfallgeld für witterungsbedingten Arbeitsausfall beantragen…
Aktuell kommt es in Westfalen gebietsweise zu starkem Niederschlag in Form von Schnee, was den witterungsbedingten Stopp der Baustelle bedeutet. Auf der Grundlage Tarifvertraglicher Regelungen ist das zur Beschäftigungssicherung dienende Ausfallgeld entwickelt worden. Aus aktuellem Anlass und weil es in diesem Zusammenhang noch Fragen gibt, erläutern wir die Regelung und verlinken auf eine Seite mit konkreter Erklärung zur Beantragung.
Welche Betriebe Profitieren?
Alle Dachdeckerbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Betriebe wie auch selbstständige Betriebsabteilungen „Dachdecker“ fallen grundsätzlich als Ganzes unter diesen Tarifvertrag.
Für welche Mitarbeiter gilt die Beschäftigungssicherung?
Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Wird die Arbeit in den Monaten April, Oktober und November – sowie im Jahr 2020 in den Monaten Juni bis September – ausschließlich aus zwingenden Witterungsgründen an einem Tag für mindestens eine Stunde eingestellt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein tarifliches Ausfallgeld. Die Tarifvertragsparteien haben sich im Übrigen auch schon für eine Verlängerung des Ausfallgeldes über die Sommermonate 2021 ausgesprochen.
Was bedeutet Ausfallgeld?
Das Ausfallgeld wird für jede Ausfallstunde, höchstens für 53 Stunden im Kalenderjahr pro Arbeitnehmer als Lohnersatzleistung gezahlt. Für geplante Überstunden, die aus Witterungsgründen nicht geleistet wurden, kann kein Ausfallgeld beantragt werden.
Ab Juni 2020 beträgt das Ausfallgeld 75 % des zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls gültigen Stundenlohns. Bei Arbeitnehmern, die Leistungslohn (Akkordlohn) erhalten, beträgt das Ausfallgeld 75 % des gültigen Stundenlohns zuzüglich 25 %.
Das Ausfallgeld wird mit der Lohnzahlung für den Monat fällig, in dem die Ausfallstunden angefallen sind. Das an die Arbeitnehmer ausgezahlte Ausfallgeld erhält der Arbeitgeber von SOKA-DACH erstattet. Darüber hinaus werden dem Arbeitgeber die für das Ausfallgeld zu tragenden Sozialleistungen in Höhe einer Pauschale von 23 % erstattet. Hierdurch werden die Sozialabgaben der Betriebe zusätzlich abgefedert.
Welche Verfallfristen sind zu beachten?
Ansprüche auf Erstattung des Ausfallgeldes verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind, gegenüber SOKA-DACH geltend gemacht wurden. Das ist der 30. Juni des Folgejahres.
Wie wird das Ausfallgeld konkret beantragt?
Für die konkrete Beantragung des Ausfallgeldes verweisen wir auf die Seite der Soka-Dach mit einem Musterformular zur Erläuterung:
https://soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld/
Leitfaden zur Corona-Teststrategie für Dachdeckerbetriebe
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Unterstützung der Corona-Teststrategie in Ihrem Betrieb haben wir eine spezielle Handlungshilfe erstellt, die als Orientierung für die Überlegungen zur Umsetzung von konkreten Testangeboten im Dachdeckerbetrieb gedacht ist. Sie finden diese mit weiterführenden Mustern in der Anlage.
Handlungshilfe
Muster Dokumentation im Betrieb
Muster Mitarbeiterinfo Testangebot
Muster Einwilligungserklärung
Webinar „meineSOKA-DACH – das neue Onlineportal von SOKA-DACH“ zur Einführung des neuen Meldesystems
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks möchte auch das Meldeverfahren zur Erfassung der Bruttolohnsumme vereinfachen und bedient sich ab 15. April 2021 eines neuen Onlineportals. Es spart Papier und Portokosten und bietet unter „meineSoka-Dach“ vier Services:
• Betrieb verwalten
• Mitarbeiter verwalten
• Offene monatliche Meldungen und Bruttolohnsummenmeldung einsehen und abgeben
• Gesendete monatliche Meldungen und Bruttolohnsummenmeldungen einsehen und korrigieren
Alles online sowie jederzeit und überall verfügbar! Praktisch, transparent und nachhaltig!
Michael Dötz, Renten- und Betriebsberater der Soka-Dach wird Ihnen das neue Portal im ca. 30 minütigen Webinar vorstellen und Sie mit der neuen Anwendung vertraut machen. Diese Informationsmöglichkeit besteht nur für Innungsmitglieder und ist selbstverständlich kostenlos.
Webinar „meineSOKA-DACH – das neue Onlineportal von SOKA-DACH“ zur Einführung des neuen Meldesystems am
21. April 2021, 15.30 h, Dauer ca. 30 Min.
(mit Einführung bereits ab 15:25 Uhr)
https://global.gotomeeting.com/install/803024605
Um teilzunehmen loggen Sie sich rechtzeitig unter dem o.g. Link ein.
Neuer Film: Zehn Argumente für eine Ausbildung zum/zur Dachdecker/in
Nachwuchswerbung: Der neue Kurzfilm nennt kurz und knackig zehn Gründe, warum der Dachdeckerberuf so außergewöhnlich attraktiv ist. Er wurde erstmalig anlässlich der Delegiertenversammlung am 26. März vorgestellt.
Mit dem neuen Film besitzt das Dachdeckerhandwerk einen neuen Baustein zur Nachwuchsgewinnung. Filme erzielen hohe Aufmerksamkeit und bleiben durch die Kombination von bewegtem Bild, Sprache und Musik gut im Gedächtnis.
Wie unsere anderen Filme ist auch der neue Beitrag in YouTube verfügbar und kann mit dem folgenden Link betrachtet oder in Websites eingebunden werden: