Die Mindestlohnkommission hat eine zweistufige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und 12,82 Euro brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2025 beschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2023 die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der Beschluss erfolgte mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite auf einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden. Der Beschluss sieht eine Anhebung auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2025 vor. Durch die Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde durch den Deutschen Bundestag im Oktober 2022 wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren
durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt. Beim jetzigen Anpassungsbeschluss hat die Mehrheit der Mindestlohnkommission den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt. |