Informationen zur Höhe des 13. Monatseinkommens für Auszubildende im Jahr 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Höhe des 13. Monatseinkommens für gewerbliche und kaufmännische Auszubildende im laufenden Jahr.
Gewerbliche Auszubildende
Gemäß § 2 Tarifvertrag über die Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens für Auszubildende im Dachdeckerhandwerk haben gewerbliche Auszubildende im Dachdeckerhandwerk, deren Ausbildungsverhältnis am 30. November 2021 mindestens drei Monate ununterbrochen besteht, im Jahr 2021 Anspruch auf Zahlung eines anteiligen 13. Monatseinkommens in Höhe von 40 % der Ausbildungsvergütung eines Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr. Der Vollanspruch beträgt somit 376,00 Euro (40 % x 940,00 Euro).
Im ersten Ausbildungsjahr besteht lediglich ein anteiliger Anspruch in Höhe von 1/12 des Vollanspruchs pro Ausbildungsmonat im Kalenderjahr. Als Ausbildungsmonat gilt dabei jeder Monat, in dem das Ausbildungsverhältnis wenigstens 12 Arbeitstage bestanden hat. Samstage gelten dabei nicht als Arbeitstage.
Beispiel: Ausbildungsbeginn am 1. August 2021
Anspruch auf anteiliges 13. Monatseinkommen in Höhe von 5/12 von 376,00 Euro = 156,67 Euro.
Der Anspruch wird mit der Verdienstabrechnung für den Monat November fällig.
Ein Teilanspruch nach obiger Berechnungssystematik entsteht für gewerbliche Auszubildende im Dachdeckerhandwerk auch bei unterjähriger Beendigung der Berufsausbildung, wenn keine Übernahme des Lehrlings durch den Ausbildungsbetrieb erfolgt. Die Auszahlung des Teilanspruchs erfolgt mit der letzten Abrechnung.
Auszubildende, die im Anschluss an ihre Ausbildungszeit im Ausbildungsbetrieb weiter beschäftigt werden (dies ist unverzüglich der LAK zu melden), haben anstelle eines Teilanspruchs einen Vollanspruch gemäß dem Tarifvertrag über die Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk.
Kaufmännische Auszubildende
Für kaufmännische Auszubildende besteht bzgl. eines 13. Monatseinkommens keine tarifvertragliche Regelung. Es sind daher jeweils die individuellen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen umzusetzen.
Arbeitszeiten im Dachdeckerhandwerk
I. Regelarbeitszeit
In der 49. KW steht die Umstellung gem. Rahmentarifvertrag auf die Winterzeit für die gewerblichen Arbeitnehmer an.
Darum weisen wir noch einmal auf die wichtigsten Daten hin:
In § 3 des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk ist die wöchentliche Arbeitszeit geregelt. Die gespaltene Arbeitszeit von 40 Stunden in den Sommermonaten und 37,5 Stunden in den Wintermonaten soll den unterschiedlichen jahreszeitlichen Arbeitsbedingungen und Arbeitsmöglichkeiten im Dachdeckerhandwerk Rechnung tragen.
Das bedeutet:
49. KW 2021 bis zur 17. KW 2021 beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit 7,5 Stunden (37,5 Stunden/Woche)
18. KW 2022 bis zur 48. KW 2022 beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden (40 Stunden/Woche)
Somit bitte für 2021/2022 beachten:
06.12.2021 – 29.04.2022: tägliche Arbeitszeit 7,5 Std. – 37,5 Std./Woche
02.05.2022 – 02.12.2022: tägliche Arbeitszeit 8,0 Std. – 40,0 Std./Woche
II. Arbeitszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr
Gewerbliche Arbeitnehmer
Die Regelung der tariflichen Behandlung der Arbeitszeit für gewerbliche Arbeitnehmer und Auszubildende am 24. Dezember (Heiligabend) und am 31. Dezember (Silvester) (§ 3 Ziff. 4 RTVG) sieht Folgendes vor:
Heiligabend und Silvester sind arbeitsfrei.
Fällt der 24. Dezember auf einen Arbeitstag, wird die ausfallende Arbeitszeit für 7 Stunden mit dem individuellen Stundenlohn vergütet.
Heiligabend fällt in 2021 auf einen Freitag und muss daher vergütet werden.
An Silvester erfolgt eine unbezahlte Freistellung.
Silvester fällt ebenfalls auf einen Freitag, der Mitarbeiter ist daher unbezahlt freizustellen. Alternativ: bezahlter Urlaub.
Die Inanspruchnahme von S-KUG ist nicht möglich.
Kaufmännische / technische Angestellte
§ 3 Ziff. 4 RTV kaufmännische und technische Angestellte
Der 24. Dezember ist arbeitsfrei. Der 31. Dezember ist ab 12.00 Uhr arbeitsfrei.
Die dadurch ausfallende Arbeitszeit gilt als abgeleistet.
Auszubildende
Der TV Berufsbildung sieht keine Regelung für Auszubildende vor. Üblicherweise finden daher die Regelungen der jeweiligen Tätigkeitsgruppe Anwendung.
Deutsche Meisterschaft im Dachdecken
Die Leistungsfähigkeit des deutschen Handwerks, vor allem in der Ausbildung, wird jährlich eindrucksvoll durch den Praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend demonstriert. Die besten Prüflinge der Gesellen- und Abschlussprüfungen qualifizieren sich jedes Jahr für diesen Wettkampf. Beginnend auf der Innungs-, über die Kammer- und Landesebene wird die Konkurrenz für die jungen Handwerker von Mal zu Mal immer größer. Die höchste Stufe wird bei der Entscheidung auf Bundesebene erreicht, bei der die jeweiligen Bundessieger ermittelt werden.
Dieses Jahr war der Berufsbildungsverein des Dachdeckerhandwerks Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein in Lübeck Ausrichter und zugleich Gastgeber des diesjährigen Bundeswettkampfs, der am 8. und 9. November 2021 stattfand. Erster Sieger wurde Nickels Hägermann aus Wrixum Föhr, Landessieger aus Schleswig-Holstein vor Leon Hain aus Villmar, Landessieger Hessen. Den 3. Platz erreichte Maximilian Albert aus Kirchberg, Landessieger Sachsen. Die ersten beiden Sieger des Wettbewerbs nehmen an der Weltmeisterschaft junger Dachdecker teil, die 2022 in St. Gallen/Schweiz stattfindet.
„Der Bundesentscheid 2021 ist sozusagen die Deutsche Meisterschaft im Dachdecken“, so Jan Juraschek, Hauptgeschäftsführer des Landesinnungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Schleswig-Holstein und zugleich auch des Ausbildungszentrums. Bei der Entscheidung auf Bundesebene haben 13 Landessieger aktiv ihr Können in einem zweitägigen Wettbewerb unter Beweis gestellt. Dabei ist ähnlich wie im Sport eine Kür- und eine Pflichtaufgabe zu absolvieren. Das deutsche Dachdeckerhandwerk beteiligt sich seit Mitte der fünfziger Jahre auch an diesem Wettbewerb. Zahlreiche junge Dachdeckergesellen und -gesellinnen haben an diesem Berufswettkampf teilgenommen und sich dabei auch von dem olympischen Gedanken „Dabei sein ist alles“ leiten lassen, denn es kann immer nur einen ersten Platz geben.