Gutachten kompetenter Fachleute werden immer dann erforderlich, sobald technische Fragen aus entsprechenden Fachgebieten zu beantworten sind.
Richter nehmen die Hilfen von speziellen Bausachverständigen in Anspruch, wenn in den anhängigen Bauprozessen das Erlangen von Klarheit über die durchweg komplizierten und komplexen baulichen Gegebenheiten erforderlich ist. Anhand des Beweisbeschlusses des Gerichts sowie unter Berücksichtigung der seitens der Parteien gelieferten Anknüpfungstatsachen hat der handwerkliche Sachverständige dann sein Gutachten zu erstellen. In seinen gutachterlichen Ausführungen klärt und bewertet er unter Berücksichtigung der von ihm erarbeiteten Befundtatsachen die Abweichungen zwischen dem Ist- und Sollzustand. Das Ganze muss dann auch noch für Nichtfachleute in “verstehbarer” Sprache geschehen, denn dieses Gutachten soll die sichere Grundlage für die abschließende richterliche Entscheidung, bisweilen auch den Abschluss eines Vergleiches der Parteien, liefern.
Inhalte:
- Die richterliche Arbeitsweise und die Funktion der Sachverständigen / der Gutachter im Rechtsstreit
- Die Besonderheiten / Schwierigkeit des “Selbständigen Beweisverfahrens” für den Sachverständigen
- Das Gutachten des (gerichtlichen) Sachverständigen in Vorbereitung, Organisation und Erledigung, da insbesondere beim Ortstermin
- Das mündliche Gutachten / die mündliche Erläuterung
- Befangenheit / Urheberrecht / Wettbewerb und Werbung / Grundzüge der Haftung
- Das Geld des Sachverständigen: Musterrechnung + Grundzüge des JVEG
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