Sowohl im gerichtlichen als auch im privaten Gutachtenverfahren muss der Sachverständige bei einem Ortstermin die strittigen, ausgeführten Leistungen zunächst im Ist-Zustand besichtigen, feststellen und in Bild und Wort dokumentieren. Dabei darf der zugrundeliegende Beweisbeschluss bzw. die Beweisfrage des Antragstellers nicht aus den Augen verloren werden, damit das Gutachten auch verwertbar und aussagekräftig ist. Für den Richter, als auch für den Antragsteller, kommt es auf die besondere Gabe des Gutachters an, mit wenigen eindeutigen Bilddokumenten und leicht verständlichen Beschreibungen die zu beurteilenden Bauleistungen festzuhalten und zu erläutern.
Inhalte
Teil 1: Feststellung des Istzustandes
- Einladungen und Anschreiben zum Ortstermin
- Parteien des Ortstermins
- Die Fragen des Beweisbeschlusses / des Antragstellers
- Bauteilöffnungen beim Ortstermin
- Ist-Zustände mit Bilddokumenten dokumentieren
- Ist-Zustände mit Beschreibungen erläutern
Unterkonstruktionen aus Holz und Holzwerkstoffen
- Begriffsdefinitionen
- tragende, tragende ohne rechnerischen Nachweis und nichttragende Bauteile
- Bauaufsichtliche Anforderungen – Bauregelliste, CE-Kennzeichnung
- Bauholz nach DIN 14081
- Sortierung nach DIN 4074 – Sortierklassen und Farbkennzeichnung
- Bemessung von Vollholz und Holzwerkstoffplatten ohne rechnerischen Nachweis
- Nutzungsklassen bei Holzwerkstoffen
- Anforderungen an Bauschnittholz und Holzwerkstoffe
- Messung von Holzfeuchtigkeiten
- Schwind- und Quellmaße
- Ausführungen von Konterlattungen, Tragelattungen, Schalungen für Dacheindeckungen, Bohlen für den Flachdacheinsatz
- übliche Verbindungsmittel für Holzbauteile im Dachdeckerhandwerk
- Randabstände von Verbindungsmitteln
- Holzschutzmaßnahmen und Gebrauchsklassen
- baulicher Holzschutz nach DIN 68800-1 und 68800-2
- grundsätzlich und besondere bauliche Maßnahmen
- Anforderungen an beidseitig diffusionshemmend geschlossene Bauteile
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