Bei allen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten muss ein Sachkundiger nach TRGS 519 Aufsicht führen. Diese Qualifikation sollte jeder Mitarbeiter eines Dachdeckerunternehmens unbedingt besitzen.
Der Fortbildungslehrgang zur TRGS 519 Anlage 5 ist durch die Bezirksregierung Arnsberg behördlich anerkannt.
Inhalte:
- Asbest-Verwendung und Eigenschaften u.a.
- Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk u.a.
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- Technische und organisatorische Maßnahmen u.a.
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Ausgabe der Zertifikate
Link zur Seminarseite
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
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