Zur gefahrlosen Behandlung von asbesthaltigen Dachprodukten (dem sogenannten Umgang damit) muss zwingend die Sachkunde nach TRGS 519 nachgewiesen werden. Die technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) beschreibt umfassend die Schutzmaßnahmen der Ausführenden bei ASI-Arbeiten.
Während der ASI-Arbeiten bei Asbestzementprodukten muss ein Sachkundiger nach TRGS 519 Aufsicht führen. Diese Qualifikation sollte jeder Mitarbeiter eines Dachdeckerunternehmens besitzen.
Die Prüfung gilt nicht für den Umgang mit schwach gebundenen Asbesten (alles, was asbesthaltig ist, aber nicht aus Asbestzement besteht).
Der Lehrgang endet mit einer staatlich beaufsichtigten Prüfung als Sachkunde-Nachweis.
Inhalte
- Rechtsgrundlagen
- Personelle Anforderungen
- Verwendung von Asbestzement
- Bauvorbereitende und organisatorische Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Asbestzementprodukten
- Asbestzement in Räumen
- Abschlussarbeiten und Abfallbeseitigung
- Prüfung und Ausgabe der Zertifikate
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