Die dreijährige Lehrzeit im Dachdeckerhandwerk endet mit einer schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung. Seit dem Jahr 2016 besteht eine neue Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf des Dachdeckers. In der praktischen Gesellenprüfung soll der Prüfling erfolgreich nachweisen, dass er die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in seinem gewählten Schwerpunkt der Dachdeckungs-, Abdichtungs-, Außenwandbekleidungstechnik und Energietechnik an Dach und Wand und Reetdachtechnik besitzt. Die Überprüfung der Fertigkeiten erfolgt anhand einer Schwerpunktaufgabe inklusive eines situativen Fachgespräches und zusätzlichen Arbeitsproben aus den weiteren Arbeitsfeldern.
Inhalte:
Schwerpunktbereiche
- Dachdeckungen
- Deutsche Deckung mit Faserzementplatten inkl. diverser Dachdetails u.a. Dachrinne, Traufe, Ort, First, Einbauteile, Wandanschluss
oder
- Doppeldeckung mit Biberschwanzziegeln inkl. diverser Dachdetails, u.a. Dachrinne, Traufe, Ort, First, Einbauteile, Wandanschluss
oder
- Wanddeckungen
- Doppeldeckung oder gezogene Doppeldeckung mit Faserzementplatten inkl. Unterkonstruktionen Metall/ Holz, Dämmstoffebene und Innen- oder Außenecke
oder
- Abdichtungen
- Flachdachabdichtung mit hochpolymeren Bahnen oder Bitumenbahnen inkl. aller Funktionsschichten und Dachdetails Traufe, Gully, Attikaanschluss inkl. Attikaabdeckung/Blende
- Situatives Fachgespräch
Arbeitsprobenbereiche
- Dacheindeckung mit Biberschwanzziegeln in Doppeldeckung inkl. Dachdetails
oder
- Flachdachabdichtung mit hochpolymeren Bahnen oder Bitumenbahnen inkl. Dachdetails
oder
- Wandbekleidung mit Faserzementplatten in Doppeldeckung inkl. Wanddetails
Die Inhalte werden spezifisch auf die Anforderungen der praktischen Fertigkeitsprüfung der jeweiligen Handwerkskammern / Prüfungsausschüsse abgestimmt.
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